Vernünftige Richter in Sachen Abmahnungen
Geschrieben von EvilEd am Montag, 13. August 2007 in Aaaaaarg
Wie Lawblog berichtet, hat das OLG Brandenburg ein rechtskrätiges Urteil (6 U 12/07) gesprochen, bei der eine fehlende Pflichtangabe auf Geschäftsbriefen nicht automatischen zu einem Wettbewerbsvorteil führt, der nach UWG zur Abmahnung berechtigt.
Wie des öfteren Diskussionen um das TDG (jetzt TMG) zeigten, herrscht auch hier nach wie vor der Abmahnwahnsinn, wenn Pflichtangaben fehlten.
Die gilt jetzt keineswegs als Entschuldigung für diejenigen die gegen geltendes Recht verstossen, aber nicht jedes Vergehen bringt einen Wettbewerbsvorteil und damit zu einem begründeten Recht einer Abmahnung. Sicherlich gibt es, vor allem bei Onlineshops, schwarze Schafe die durch ein falsches Impressum Ihre wahre Identität verschleiern wollen. In den meisten Fällen, in denen heutzutage eine Abmahnung zugestellt wird hätte sicher ein kurzer Anruf oder besser einer Email auch gereicht. Wenn natürlich danach immer noch nichts passiert, dann kann man schon von Vorsatz ausgehen, der dann natürlich auch berechtigterweise zur Abmahnung führen wird.
Wie des öfteren Diskussionen um das TDG (jetzt TMG) zeigten, herrscht auch hier nach wie vor der Abmahnwahnsinn, wenn Pflichtangaben fehlten.
Die gilt jetzt keineswegs als Entschuldigung für diejenigen die gegen geltendes Recht verstossen, aber nicht jedes Vergehen bringt einen Wettbewerbsvorteil und damit zu einem begründeten Recht einer Abmahnung. Sicherlich gibt es, vor allem bei Onlineshops, schwarze Schafe die durch ein falsches Impressum Ihre wahre Identität verschleiern wollen. In den meisten Fällen, in denen heutzutage eine Abmahnung zugestellt wird hätte sicher ein kurzer Anruf oder besser einer Email auch gereicht. Wenn natürlich danach immer noch nichts passiert, dann kann man schon von Vorsatz ausgehen, der dann natürlich auch berechtigterweise zur Abmahnung führen wird.

