Dienstag, 17. Januar 2006Betreiber kostenfreier Online-Kleinanzeigenmärkte abgemahntTrackbacks
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Hi Jörg!
Ich bin zwar auch nicht betroffen (zum Glück), aber dass seit Jahren im Deutschen Netz eine Abmahn-Welle nach der anderen rollt ist ja bekannt. Ich finde es beschämend, dass nicht mehr nur Firmen, sondern mitlerweile auch Privatpersonen Opfer dieser obskuren Abmahnungen werden. Ich kann nur jedem, dem eine so gartete Abmahnung ins Haus flattert empfehlen (ACHTUNG, ich bin kein Jurist, dies ist keine Rechtsberatung), sich umgehend mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen oder (kostengünstiger) sich an die nächste Verbraucherschutzzentrale zu wenden (die sollten sich mit sowas auch auskennen). Gut, dass Du das Thema aufgreifst! Grüße aus dem hohen Norden! Toby
Ich wurde auch von Herrn Reinhard Göddemeyer udn der Anwaltskanzlei aus Dortmund abgemahnt. Nachdem was man so im Internet über ihn liest, scheint er mit Abmahnungen viel Geld zu verdienen.
WARUM ändert der Gesetzgeber die Gesetze nicht, wenn dieser Rechtsmissbrauch möglich ist?
>Ein anderer Fall stößt meiner Meinung nach schon fast an Betrug. Hier hat Reinhard Göddemeyer höchst persönlich den Betroffenen auf das fehlerhafte Impressum aufmerksam gemacht und auch in diesem Fall flatterte eine Abmahnung im Auftrag genau dieses Reinhold Göddemeyers ins Haus.
Wenn der Anwalt wie beschrieben nur so an die Anschrift des Täter gelangt, dann ist das korrektes rechtliches vorgehen. >denn das TDG ist ein Verbraucherschutzgesetz. Es dient auch dem Staatsschutz. >Ich kann nur jedem, dem eine so gartete Abmahnung ins Haus flattert empfehlen (ACHTUNG, ich bin kein Jurist, dies ist keine Rechtsberatung), sich umgehend mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen Dann läuft man Gefahr auf seinen eingenen Kosten sitzen zu bleiben. Beitrag 16.01.2006 05:20:39 http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=54448 Man muß sich das also einfach überlegen. So wie ich das sehe haben hier alle gegen das TDG verstoßen und sind als Täter Opfer geworden. Bzw. sind die Täter nur Opfer? Fangen wir an uns als Täter zu fühlen: 1) Sollten wir nicht erstmal dafür sorgen, daß wir das wettbewerbswidrige Handeln einstellen!!? 2) Dann die Abmahnung auf ihre Berechtigung im Einzelfall recthlich und sachlich prüfen. Evtl. mit kostenpflichtiger anwaltlicher Hilfe. 3) Die Unterlassungserklärung (evtl. modifiziert) abgeben, damit die Kosten auf einen Bruchteil reduziert werden? 4) Und dann versuchen uns zu einem Bruchteil des Streitwertes gegen die Kosten zu wehren? 5) Nebenher kann man das Problem öffentlich machen und dadurch vielleicht den Beweis dafür erbringen, daß es sich um eine unzukässige Massenabmahnung handelt. 6) Man kann und sollte sich auch beim Gesetzgeber = Bundesjustizministerium darüber beschweren, damit gesehen wird das Handlungsbedarf besteht und damit unzulässiges Abkassieren gleich an der Wurzel vermieden wird und die gesetzliche Grundlage entsprechend eingeschränkt werden. Wenn man mit Punkt 5 beginnt und endet und nichts anderes macht ohne das feststeht, das es sich um eine unzulässige Massenabmahnung handelt läuft man Gefahr gerichtlich korrekterweise auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden, weil man gegen Gesetze verstoßen hat. >WARUM ändert der Gesetzgeber die Gesetze nicht, wenn dieser Rechtsmissbrauch möglich ist? Weil es auch keinen Interessiert ob das Gesetz geändert wird. Außerdem arbeiten da auch nur Juristen, die ihren Kollegen Geld verschaffen. Wen interessiert ob das Rechtsberatungsgesetz mal dergestalt geändert wird das das anwaltliche Beratungsmonopol aufgehoben wird? Wer das wissen will? Das interessiert nur in dem Moment wo man selbst eine Abmahnung hat. Wenn das eigene Problem gelöst ist, dann wollen fast 100% garnichts mehr damit zu tun haben und damit nicht mehr belästigt werden. Der persöhnliche Egoismus ist riesengroß, daher läuft eben auch das Abmahngeschäft so gut. Ich habe mich schon stundenlang mit dem BJM und Juristen auseinandergesetzt. Man antwortete mir ua. das man auch viele Zuschriften von Bürgern erhalten habe, die sich über die neuen Vorschriften freuen usw. usw. Dabei legt man sich aber auch mit Juristen an, die die Macht haben und eckt dort an. Das will wiederum auch keiner, denn dann läuft man Gefahr rechtlich benachteiligt zu werden. Im Gegenteil gibt es genügend Gesetzestreue und Obrigkeitstreue Bürger, die es richtig finden das man gegen solche Querulanten etwas unternimmt, die sich beschweren. Da sind dann sogar wiederum diegenigen bei, die auch hier Abmahnopfer und nicht Verbraucherfeindstäter sind. Hinzukommend ist es ja nur unter bestimmten Dingen Rechtsmißbrauch. Insoweit wurde hier gegen Gesetze verstoßen.
Den Ausführungen meines „Vorredners“ kann ich mich nur anschließen. Es ist in der Tat schwierig, gegen die professionellen Abmahner mit einigermaßener Schlagkraft vorzugehen, da vielen die Zahlungsforderung zu niedrig erscheint, um hierfür noch zusätzliche Beratungskosten in Kauf zu nehmen. Sie zahlen einfach und haben ihre Ruhe - und übersehen dabei, dass sie es sind, die das „Geschäftsmodell Abmahnung“ finanzieren und damit zum Erfolg verhelfen. Wenn sich nur die Hälfte der Abgemahnten wehren würde, gäbe es sicher nicht die vielen Personen, darunter leider auch Rechtsanwälte, die dieses Feld als leichte Geldeinnahmequelle ausgemacht haben.
Als Anwalt von Personen, welche ebenfalls von oder namens Herrn Göddemeyer abgemahnt wurden, bin ich der Auffassung, dass diesem Herrn mit guten Argumenten entgegengetreten werden kann. Vorab empfehle allen, die Informationen über dieses rechtlich nicht ganz einfache Thema erhalten wollen, die Seiten des Vereins „Forschungsstelle Abmahnwelle“ unter http://www.abmahnwelle.de sich anzusehen und dann zu entscheiden, welchen Weg sie einschlagen wollen. Viel Erfolg, Alexander Schupp Rechtsanwalt Küttner Rechtsanwälte GmbH Schillerstr. 37 D-66482 Zweibrücken Tel.: 06332 48 15 0 Fax: 06332 48 15 15
Hallo , bin auf dieses Forum gestoßen und bin selbst Betroffener. Natürlich hat es mich geärgert aber ich habe mich seitdem mal intensiver mit dem Thema Abmahnungen befasst.
Nicht das ich hier für Herrn G. sprechen will, aber den Fehler habe ich letzlich gemacht und auch die anderen die sich hier aufregen haben den Fehler begangen. Sicher ist es ärgerlich und man fragt sich warum sowas geht, aber letztlich steht eins fest : Die Gesetze die das ermöglichen haben nicht Herr G. oder seine Anwälte gemacht , sondern der Gesetzgeber. Es obliegt jedem selbst sich daran zu halten oder nicht. Wers nicht tut hat eben das Nachsehen. Aber mal abgsehen von Herrn G. habe ich im Jahre 1995 bereits Bekanntschaft mit der Bundeswettbewerbszentrale gemacht. Da habe ich mich damals schon gefragt warum sowas geht. Komischerweise prangert das Vorgehen dieser Zentrale niemand an und die machen nichts ausser Abmahnen , womit 6 und 7 stellige Beträge jährlich eingenommen werden. Wie gesagt , ich habe mich seit der letzten Abmahnung gründlcih mit dem Thema befasst und ich habe festgestellt, das Herr G. einfach Recht hat. Und ein Herr G. ist da im Vergleich zu Abmahnungen von der Wettbewerbszentrale oder dem Verbraucherschutz noch ein harmloses Licht. Ich habe Fälle entdeckt, wo die Verbraucherschützer geklagt haben und sogar noch Berufung beim OLG eingelegt haben, weil ein LG nicht alles so abgeurteilt hat wie die das haben wollten. Der Verbrauchserschutz verklagt eine Anwaltsgesellschaft wegen Preisaushang im Schaufenster und selbst machen sie das gleiche nur eben noch teurer. Eine Wettbewerbszentrale die mittlerweile alle Telefonanbieter verklagt hat , inkl. der deutschen Telekom, mit dem tenor , es ist den Gesellschaften untersagt , ihre eigenen Kunden anzurufen und auf bessere Tarife hinzuweisen. Das ist Deutschland, das sind unsere Gesetze. Da braucht sich also niemand beschweren. Eine Frechheit sind dann die Anwälte zu denen ja hier und im 123Rechtforum einige rennen. Ich selbst war auch so schlau. Ergebnis , Herr G. hat Recht bekommen beim LG und ich hatte meine Anwaltskosten auch noch zu tragen. Soweit ich mich bisher informieren konnte, gibt es eben in Deutschland diese Wirtschaftsverhinderungsgesetze. Und so ist das eben, daran hat man sich zu halten. Ich würde nie wieder mit sowas einen Anwalt aufsuchen, denn , glaubt denn irgendjemand, das der Anwalt sagt , lassen sie es bleiben , sie verlieren ? Neeee , mit Sicherheit nicht. Auch wenn Glasklar ist, das der Gesetzesverstoß vorliegt wird der Anwalt das Mandat annehmen und die Kosten werdet ihr tragen. Glaubts mir , ich hab mit Herrn G. die Erfahrung gemacht und auch damals mit der Wettbewerbszentrale. Wer die Geschichte mit der Zentrale mal genau hören möchte mag mich anmailen. Eins noch zum Schluss , ich hab mich mal in den Anzeigenmärkten, aus denen Herr G. die hier schreibenden "Opfer" wohl gezogen hat, angesehen. Bei aller Liebe, also einiges gehört da wirklich nicht nur abgemahnt, sondern angezeigt. Kettenbriefe , Schneeballsysteme, MLM , schwarz gebrannte DVD´s und weiss der Himmel was nicht alles. Es kann nicht sein , das mit solchen Dingern Leute abgezockt werden. ICh weiss nicht, was die einzelnen von Herrn G. abgemahnten angeboten haben , aber wenn das solche Dinge waren, dann wurden sie zurecht abgemahnt und das war eigentlich noch zu milde. Viele Grüsse Jens
Meiner Meinung nach ist das Problem das Abmahnende für Ihre Abmahnung auch noch kassieren können, bzw. Ihre Anwälte. Wäre in Deutschland so ein System wie im benachbarten EU-Ausland, dann müssten die Abmahnenden die Kosten einer Abmahnung selber tragen. Aber hier werden gezielt die Kleinen rausgesucht, die ob solcher Lapalien, die sicher oft einen echten Rechtsverstoß darstellen, rausgesucht um gezielt abzukassieren. Hier ist meiner Meinung nach der Gesetzgeber gefordert, um solche Auswüchse nicht weiter einreissen zu lassen.
Eine der Möglichkeiten wäre es eine Abmahnung nur dan zuzulassen, wenn der Abmahnende auch tatsächlich nachweisen kann, das der Abgemahnte durch sein Rechtsvergehen einen Wettbewerbsvorteil erlangen konnte. Meiner Meinung nach Ste4llt bloßes REchtsvergehen nicht zwingend einen einen Wettbewerbsvorteil dar. Dieser Rechtsmeinung sind übrigens auch einige Deutsche OLGs, die der Meinung sind das ein Verstoß gegen §6TDG nicht zwingend eeinein Abmahngrund nach UWG darstellt. Aber hier können Anwälte sicherlich mehr zu sagen.
hi,
ich bin auch betroffen die seite beinhaltete kostenlose anzeigen abmahndatum: ebenso 13.01.2006 Absender: RAe, adresse wie oben suche auch kontakt zu betroffenen ...
Gut Ding will Weile haben. Die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam, aber gründlichst.
Fakten: Hier im Forum wurden ja die wildesten Gerüchte um meine Person verbreitet. Da man schlecht gegen alle einzeln vorgehen kann habe ich mir den wildesten Schreiberling rausgesucht. KWS in Berlin ! Gegen ihn wird am 8.2.2007 am Landgericht in Berlin verhandelt, weil er in vielen Internetforen, nicht nur in diesem, illegale Aktivitäten entwickelt hat. Das Aktenzeichen ist: 27 o 1111/06 Termin ist um 10.30 Uhr im Saal i/143 im Erdgeschoss. Natürlich wurde er auch strafrechtlich angezeigt: das Amtsanwaltschaftliche Az ist: 3043 PlS 14794 / o6 der Amtsanwaltschaft Berlin Weitere Strafanzeigen gegen Ihn, unter anderem vom Rechtsanwalt Sachenbrecker sind gegen ihn Anhängig. Allen jungen unerfahrenen Homepagebetreibern zur Warnung: Die Ausganngssituaion einiger Abmahnungen in diesen kleinanzeigenmärkten war die illegale Pornowerbung.Illegal, weil ohne Jugendschutzfilter ! Dazu noch mit einer fiesen Software wie bei Nachschlag.TV. Gegen die Betreiber dieser Seiten wurde Anzeige von mir erstattet, zeitgleich wurden Sie zivilrechtlich abgemahnt. Ich will nur hoffen, dass alle diese Banditen mittlerweile Post vom Gericht bekommen haben und in das von mir angestrengte strafrechtliche Ermittlungsverfahren einbezogen worden sind. Hoffentlich werden alle zu hohen Geldstrafen verurteilt ! Wer sich dann jetzt hier im Forum beschwert gehört an die Wand genagelt !!! Denkt mal drüber nach ! Mit freundlichem Gruss zum Jahreswechsel Reinhard Göddemeyer
Aha, ein Anwalt, der Beleidigungen gegen andere ausspricht.
Diese Leute kennt man... |
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