Betreiber kostenfreier Online-Kleinanzeigenmärkte abgemahnt
Geschrieben von EvilEd am Dienstag, 17. Januar 2006 in Aaaaaarg
Aus dem 123recht.de Forum habe ich die Information erhalten, das Reinhard Göddemeyer über eine Dortmunder Anwaltskanzlei diverse Betreiber von Online-Kleinanzeigenmärkten wegen fehlerhaftem Impressum abmahnen ließ. Bei weiterem Kontakt mit einem Betroffenen stellte sich raus, dass er am 10.01. den Hinweis eines Anzeigenschreibes erhielt, dass sein Impressum fehlerhaft sei und er deswegen Ärger bekommen könnte. Also erstellte er ein Impressum wie es der §6 TDG fordert. Komischerweise hatte er am 14.01. eine mit dem Briefdatum 13.01. versehene Abmahnung im Briefkasten.
Ein anderer Fall stößt meiner Meinung nach schon fast an Betrug. Hier hat Reinhard Göddemeyer höchst persönlich den Betroffenen auf das fehlerhafte Impressum aufmerksam gemacht und auch in diesem Fall flatterte eine Abmahnung im Auftrag genau dieses Reinhold Göddemeyers ins Haus.
Es mag zwar angehen, das in manchen Fällen eine Abmahnung wegen fehlendem oder fehlerhaften Impressum gerechtfertig ist um den Verbraucher zu schützen, denn das TDG ist ein Verbraucherschutzgesetz. Hier müssen meiner Meinung nach alle kostenpflichtigen Onlinedienste und Onlineshops in die Pflicht genommen werden. Aber mit Methoden, die an Betrug grenzen, meist hobbymäßig betriebene kostenlose Anzeigenmärkte, abzumahnen finde ich dreist.
Des weiteren scheint die Masche mit dem Aufmerksam machen auf ein fehlerhaftes Impressum dazu zu dienen, an die Anschrift der Betroffenen zu gelangen. Herr Göddemeier such im Internet nach neugierigen Mitarbeitern um Internetaktivitäten zu unterstützen. An dieser Stelle kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen
.
Herr Reinhard Göddemeyer ist in der Abmahnszene aber anscheinend kein unbeschriebenes Blatt, so hat er bereits 1999 unter dem Namen Gelsenkirchener Internetschutzverein mehrere Betreiber kleinerer Internetpräsenzen abgemahnt.
Ich bin selber kein Betroffener, würde mich aber freuen, Betroffene zusammenführen zu können, damit man gemeinsam gegen solche Machenschaften vorgehen kann.
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Ein anderer Fall stößt meiner Meinung nach schon fast an Betrug. Hier hat Reinhard Göddemeyer höchst persönlich den Betroffenen auf das fehlerhafte Impressum aufmerksam gemacht und auch in diesem Fall flatterte eine Abmahnung im Auftrag genau dieses Reinhold Göddemeyers ins Haus.
Es mag zwar angehen, das in manchen Fällen eine Abmahnung wegen fehlendem oder fehlerhaften Impressum gerechtfertig ist um den Verbraucher zu schützen, denn das TDG ist ein Verbraucherschutzgesetz. Hier müssen meiner Meinung nach alle kostenpflichtigen Onlinedienste und Onlineshops in die Pflicht genommen werden. Aber mit Methoden, die an Betrug grenzen, meist hobbymäßig betriebene kostenlose Anzeigenmärkte, abzumahnen finde ich dreist.
Des weiteren scheint die Masche mit dem Aufmerksam machen auf ein fehlerhaftes Impressum dazu zu dienen, an die Anschrift der Betroffenen zu gelangen. Herr Göddemeier such im Internet nach neugierigen Mitarbeitern um Internetaktivitäten zu unterstützen. An dieser Stelle kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen
Herr Reinhard Göddemeyer ist in der Abmahnszene aber anscheinend kein unbeschriebenes Blatt, so hat er bereits 1999 unter dem Namen Gelsenkirchener Internetschutzverein mehrere Betreiber kleinerer Internetpräsenzen abgemahnt.
Ich bin selber kein Betroffener, würde mich aber freuen, Betroffene zusammenführen zu können, damit man gemeinsam gegen solche Machenschaften vorgehen kann.
Der Franz ;)
Geschrieben von EvilEd am Freitag, 13. Januar 2006 in Aaaaaarg
Eventuell hat es der ein oder andere mitbekommen; Arzt hat einen Verehrer, aber es blieb nicht bei dem einen Brief. Es kam wie es kommen musste ein zweiter Brief flatterte ein und heute sogar ein Dritter ganz liebervoll auf Küchenpapier geschrieben.
Ich bin echt gespannt wie die Romanze zwischen Arzt und seinem Verehrer ausgeht
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Ich bin echt gespannt wie die Romanze zwischen Arzt und seinem Verehrer ausgeht
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